Die Datenschutz-Grundschutzverordnung (DS-GVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft, nachdem sie vor 2 Jahren beschlossen wurde. Genug Zeit also, die Eusuro Datenschutz-Anwendung an die neuen Anforderungen anzupassen. Seit dem 10. Januar 2018 ist die Version 2.11 der Anwendung eusuro.DP verfügbar. Sie ermöglicht die Dokumentation nach BDSG (alt) und DS-GVO und ermöglicht einen gleitenden Übergang in die neue Zeit der Grundschutzverordnung.
Bereits 2016 wurde ein Konzept zur Anpassung der Anwendung an die DS-GVO erarbeitet und 2017 umgesetzt. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Alte und neue Dokumentationen gehören zusammen
Um einen möglichst problemlosen Übergang für die Anwender zu gewährleisten, werden alte und neue Dokumentation in einem Dokument weitergeführt. So bleiben beispielsweise die alten Eingaben eines bestehenden Verfahrens erhalten. Im Dokument kann zwischen alt und neu umgeschaltet werden:
So gehen keine "historischen" Informationen verloren und Verantwortliche finden sich eher in die neuen Dokumentationspflichten hinein.
Allen Anwendern wird mit einem kleinen blauen Symbol in allen Ansichten signalisiert, dass das Verfahren, die Schutzmaßnahme, der Datenempfänger, Datenlieferant oder die Anwenderschulung noch nach BDSG (alt) oder schon nach der DS-GVO dokumentiert wird.
Selbstverständlich enthält die Anwendung die bekannten Workflow-Mechanismen, um die Verantwortlichen und den / die Datenschutzbeauftragte(n) zu unterstützen. Schließlich ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten genau so dynamisch, wie der Alltag im Unternehmen selbst.
Die sogenannte Rechtskonformität
Eine Bemerkung noch zu sogenannten "Rechtskonformen oder Grundschutz-konformen Programmen nach EU-DSGVO": Bisher ist uns kein Weg zu einer offiziellen Zertifizierung bekannt, der die Konformität verbindlich bescheinigt! Die Interpretation der Grundschutzverordnung ist derzeit vorsichtig ausgedrückt noch sehr dynamisch. Es bleibt nur die zeitnahe Anpassung der Programme an aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.